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November 2021 – Ab jetzt: „Tätigkeitsschwerpunkt“ Implantologie

Ab jetzt ist Frau Stoklassa, unsere Fachzahnärztin für Oralchirurgie, offiziell berechtigt, die Implantologie als sogenannten „Tätigkeitsschwerpunkt“ zu führen. Diese Bezeichnung bescheinigt ihr besondere Fachkompetenz und Erfahrung.

Dazu gratuliert ihr das gesamte Team ganz herzlich.

Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?

Bei einem Tätigkeitsschwerpunkt handelt es sich um eine von der Zahnärztekammer oder einem der großen Fachverbände genehmigte offizielle Bezeichnung. Sie darf nur von Zahnärzten geführt werden, die in dem betreffenden Bereich der Zahnmedizin an renommierten Fortbildungen teilgenommen haben und über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie mehrjährige Berufserfahrung verfügen.